Aufmasse für Gerichtsgutachten:

 

In München-Unterhaching

Wohnanlage mit 40 Wohnheiten.

Grund: Der Gerneralübernehmer der das Gebäude schlüsselfertig zu erstellen hatte war dazu nicht in der Lage.

80 % des Rohbaus war erstellt-alles Weitere musste durch Ersatzfirmen weitergeführt werden.

Hier wurde nunmehr ein Gutachter eingeschaltet,der die gesetztliche Vorgehensweise zu klären hatte.

Daraus erfolgte das sämtliche Restarbeiten die zur Schlüsselfertigen Erstellung dieses Bauvorhabens notwendig waren gutachtermässig abgerechnet werden mussten.

Diese Arbeiten wurden ausgeführt,Teilweise waren hier 4 Abrechner beschäftigt.

 

Die Schwierigkeit bei diesen Aufmassarbeiten ist aber die Vorgehensweise bzw.die Ausführung der Abrechnung.

Als Fachmann ist man es natürlich gewöhnt nach VOB abzurechnen.

Zusätzlich gibt es jedoch hier noch eine sehr wichtige Vorgehensweise.

Die Aufmasse müssen vor Gericht geprüft bzw.anerkannt werden.Dies ist der entscheidene Faktor und hier scheitern Viele.

 

Zitat Gutachter:

Alle Leistungen müssen so hinterlegt bzw.abgerechnet werden, dass es meine Grossmutter auch nachvollziehen kann.

Hier erfolgten Unterweisungen durch den Gutachter bzw. wurden Testaufmasse erstellt und geprüft.Im Anschluss konnten dann die Abrechnungsarbeiten erstellt werden.